PHOTOVOLTAIK DIREKTINVESTMENT

Nachhaltig investieren und Steuervorteile nutzen

Investitionen mit attraktiven steuerlichen Anreizen und planbaren Einnahmen


Ihre Vorteile

Nachhaltig investieren, sicher profitieren

Die Investition in eine Photovoltaikanlage bietet zahlreiche Vorteile und gilt als eine staatlich geförderte Kapitalanlage mit verlässlichen Erträgen. In Deutschland zählt das Solarinvestment zu den sichersten, planbarsten und rentabelsten Anlageformen – ergänzt durch attraktive Steuervorteile wie den Investitionsabzugsbetrag (IAB).

Optimale Steuerersparnisse

Die Investition in eine Photovoltaikanlage eröffnet attraktive steuerliche Möglichkeiten. Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) erlaubt eine Abschreibung von 50 % der Investitionskosten, während zusätzliche Steuererstattungen über Sonder-AfA in den kommenden Jahren weitere finanzielle Vorteile sichern. So profitieren Sie nachhaltig von Ihrer Investition.

Sichere Erträge

Eine Investition in eine zukunftssichere Sachwertanlage wie eine Photovoltaikanlage bietet Ihnen zuverlässige Erträge und stabile Renditen – mit einer 20-jährigen Einspeisevergütung, garantiert durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Home of Solar-Servicepaket

Von der Beratung und Projektierung über die Bauüberwachung bis zur Nachbetreuung – Home of Solar bietet ein umfassendes Rundum-sorglos-Paket. Wir übernehmen die Montage, Betriebsführung und Wartung Ihrer PV-Anlage und liefern Ihnen detaillierte Renditeberichte.

Optimale Steuerersparnisse

Die Investition in eine Photovoltaikanlage eröffnet attraktive steuerliche Möglichkeiten. Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) erlaubt eine Abschreibung von 50 % der Investitionskosten, während zusätzliche Steuererstattungen über Sonder-AfA in den kommenden Jahren weitere finanzielle Vorteile sichern. So profitieren Sie nachhaltig von Ihrer Investition.

Sichere Erträge

Eine Investition in eine zukunftssichere Sachwertanlage wie eine Photovoltaikanlage bietet Ihnen zuverlässige Erträge und stabile Renditen – mit einer 20-jährigen Einspeisevergütung, garantiert durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Home of Solar-Servicepaket

Von der Beratung und Projektierung über die Bauüberwachung bis zur Nachbetreuung – Home of Solar bietet ein umfassendes Rundum-sorglos-Paket. Wir übernehmen die Montage, Betriebsführung und Wartung Ihrer PV-Anlage und liefern Ihnen detaillierte Renditeberichte.

Steuersparmodell

Grüne Energie als effektives Steuersparmodell

Investieren Sie in Photovoltaikanlagen und profitieren Sie von 3 steuerlichen Vergünstigungen

Die Reduzierung der Steuerlast ist eine zentrale Herausforderung, mit der sich insbesondere Spitzenverdiener im Höchststeuersatz, Erben mit umfangreichen Vermögenswerten sowie Personen mit hohen Provisionen, Boni oder Abfindungen konfrontiert sehen – vor allem, wenn rückwirkende Steuervergünstigungen in Anspruch genommen werden sollen.

Eine Investition in Photovoltaik ermöglicht nicht nur eine spürbare Senkung der Steuerlast, sondern auch eine sinnvolle Erweiterung Ihres Anlageportfolios durch nachhaltige und zukunftsorientierte Vermögenswerte.

Investitionsabzugsbetrag

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) gemäß § 7g EStG ermöglicht es, bis zu 50 % der Anschaffungskosten einer PV-Anlage steuerlich abzusetzen. Der IAB kann bereits im Jahr vor der Anschaffung genutzt werden, was zusätzliches Eigenkapital schafft. Zudem lässt er sich rückwirkend für bis zu drei Jahre anwenden, sofern die Steuererklärung für diese Jahre noch nicht eingereicht wurde, und reduziert so die Steuerlast effektiv.

Sonderabschreibung

Die Sonderabschreibung (Sonder-AfA) gemäß § 7g Abs. 5 EStG ermöglicht eine zusätzliche Abschreibung von 20 % der Nettoanschaffungskosten einer PV-Anlage. Sie kann je nach steuerlicher Situation einmalig oder flexibel über die ersten fünf Jahre nach der Anschaffung verteilt werden.

Lineare Abschreibung

Photovoltaikanlagen werden über 20 Jahre linear mit 5 % jährlich abgeschrieben, basierend auf dem verbleibenden Buchwert nach Abzug von IAB und Sonderabschreibung. Diese Abschreibung mindert das Einkommen und reduziert langfristig die Steuerlast. Die steuerlichen Regelungen gelten einheitlich bundesweit und werden von Finanzämtern akzeptiert.

Investitionsabzugsbetrag

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) gemäß § 7g EStG ermöglicht es, bis zu 50 % der Anschaffungskosten einer PV-Anlage steuerlich abzusetzen. Der IAB kann bereits im Jahr vor der Anschaffung genutzt werden, was zusätzliches Eigenkapital schafft. Zudem lässt er sich rückwirkend für bis zu drei Jahre anwenden, sofern die Steuererklärung für diese Jahre noch nicht eingereicht wurde, und reduziert so die Steuerlast effektiv.

Sonderabschreibung

Die Sonderabschreibung (Sonder-AfA) gemäß § 7g Abs. 5 EStG ermöglicht eine zusätzliche Abschreibung von 20 % der Nettoanschaffungskosten einer PV-Anlage. Sie kann je nach steuerlicher Situation einmalig oder flexibel über die ersten fünf Jahre nach der Anschaffung verteilt werden.

Lineare Abschreibung

Photovoltaikanlagen werden über 20 Jahre linear mit 5 % jährlich abgeschrieben, basierend auf dem verbleibenden Buchwert nach Abzug von IAB und Sonderabschreibung. Diese Abschreibung mindert das Einkommen und reduziert langfristig die Steuerlast. Die steuerlichen Regelungen gelten einheitlich bundesweit und werden von Finanzämtern akzeptiert.

Prozess

Ihr Weg zur nachhaltigen Rendite – in nur 4 Schritten

Füllen Sie das untenstehende Formular aus, um einen unverbindlichen Beratungstermin zu vereinbaren.

Unsere Investment-Experten werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre individuellen Möglichkeiten ausführlich zu besprechen. Wir stehen Ihnen mit unabhängiger Beratung zur Seite und entwickeln gemeinsam die beste Lösung, die Ihren Anforderungen entspricht. In einem ersten Gespräch klären wir, ob unsere Angebote Ihren Zielen und Bedürfnissen gerecht werden.

Unsere Experten übernehmen die vollständige Vorbereitung Ihrer Unterlagen, um die Antragstellung für Ihre Photovoltaik-Investition reibungslos abzuwickeln. Wenn Sie eine Finanzierung wünschen, unterstützt Sie unser Partnernetzwerk mit maßgeschneiderten Lösungen und umfassender Beratung.

Nach erfolgreicher Prüfung und Abschluss des Antragsverfahrens stellen wir sicher, dass Sie die ausgewählten Objekte erhalten, mit denen Sie Ihre Investitionsabschreibungen optimal umsetzen und steuerliche Vorteile realisieren können. Unser Engagement endet jedoch nicht mit der Übergabe: Auch danach stehen wir Ihnen mit unserem umfassenden Service zur Seite, um eine nachhaltige Unterstützung und maximale Effizienz Ihrer Investition zu gewährleisten.

Kontakt

Jetzt unverbindlich anfragen

Interessieren Sie sich für ein Direktinvestment und möchten sich unverbindlich und kostenfrei beraten lassen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und werden uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.


    Ein Photovoltaik-Direktinvestment verbindet nachhaltige Rendite mit steuerlichen Vorteilen – eine smarte Lösung, um heute in die Energie von morgen zu investieren.

    FAQ

    Häufig gestellte Fragen

    Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt seit 2000 die Einspeisung, Abnahme und Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien ins öffentliche Netz. Der regionale Netzbetreiber übernimmt dabei den erzeugten Strom zur Deckung des lokalen Bedarfs. Eine Alternative zum staatlich geförderten EEG ist das Power Purchase Agreement (PPA), ein langfristiger Stromliefervertrag zwischen einem Stromproduzenten und einem Abnehmer, wie z.B. einem Industriebetrieb. Im PPA werden alle Konditionen, wie Liefermenge, Preise und Vertragsstrafen, festgelegt.

    Das EEG garantiert einen festen Preis für den gesamten über 20 Jahre produzierten Strom, wodurch der Gewinn aus einem Photovoltaik-Direktinvestment verlässlich kalkuliert werden kann. Für Anlagen bis 100 kWp gibt es eine feste Einspeisevergütung pro Kilowattstunde. Bei größeren Anlagen ab 100 kWp erfolgt die Vergütung über die Direktvermarktung nach dem Marktprämienmodell. Hierbei wird der Strom an der Börse verkauft, und der Erlös setzt sich aus dem Marktwert und einer zusätzlich gezahlten Marktprämie zusammen. Diese Regelung, seit 2016 verpflichtend, bietet Investoren garantierte Zusatzerlöse ohne finanzielles Risiko. Anlagen bis 100 kWp können optional weiterhin die feste Einspeisevergütung beziehen oder ihren Strom anteilig vermarkten.

    Die Mehrwertsteuer bei einem PV-Direktinvestment kann regelmäßig zurückgefordert werden, da Betreiber als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gelten und Umsatzsteuer auf Erträge abführen müssen. Die Rückzahlung erfolgt meist innerhalb weniger Wochen, kann aber je nach Finanzamt und vorhandener Umsatzsteuer-ID auch länger dauern. Eine sorgfältige Anmeldung und die Unterstützung durch einen Steuerberater werden empfohlen, um Verzögerungen zu vermeiden.

    Bei der wirtschaftlichen Analyse einer Eigenverbrauchsanlage im Vergleich zu einem PV-Direktinvestment ist die Renditequelle entscheidend. Eine Eigenverbrauchsanlage wird meist auf dem eigenen Wohnhaus installiert und erzielt Rendite durch die Einsparung von Netzstromkosten durch den Eigenverbrauch. Beim PV-Direktinvestment hingegen steht der Verkauf des erzeugten Stroms im Vordergrund. Dank der staatlichen Regulierung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) lässt sich der Ertrag beim Direktinvestment verlässlich kalkulieren, da der eingespeiste Strom zu einem festgelegten Tarif vergütet wird.

    Nach der Grundlaufzeit, beispielsweise von 20 Jahren, und zwei Verlängerungen um je 5 Jahre, stehen Ihnen folgende Optionen offen:

    1. Verlängerung der Pachtlaufzeit: Sie können eine weitere Verlängerung mit dem Verpächter vereinbaren, was realistisch ist, da der Verpächter hierdurch weiterhin Pachtzahlungen erhält und die Anlage in Betrieb bleibt.
    2. Übergabe an den Verpächter: Der Verpächter übernimmt die Anlage und zahlt eine geringe Entschädigung.
    3. Neuer Standort: Falls Sie eine neue Fläche haben, können die Module dort weiter genutzt werden. Die Kosten für die Demontage trägt der Besitzer, und der Abbau ist in der Regel kostengünstig, da die Verankerung oft auf dem Dach verbleibt.

    Das Entsorgen oder Belassen der Solaranlage auf Dächern sollte aus ökologischen und energiewirtschaftlichen Gründen vermieden werden. Falls eine Entsorgung erforderlich ist, empfiehlt sich Recycling, da Module zu 90 % recycelbar sind.

    Ja, Sie können Ihre Solaranlage jederzeit verkaufen, sei es an Familienangehörige oder an Dritte. Es gibt spezialisierte Anbieter für den Verkauf gebrauchter Photovoltaikanlagen, sodass Sie nicht selbst nach einem Käufer suchen müssen. Im Gegensatz zu Immobilien fallen keine zwingenden Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer oder Notargebühren an. Die Wertminderung liegt erfahrungsgemäß typischerweise bei etwa 5% pro Betriebsjahr.

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