PHOTOVOLTAIK DIREKTINVESTMENT

Nachhaltig investieren und Steuervorteile nutzen

Investitionen mit attraktiven steuerlichen Anreizen und planbaren Einnahmen


Vorteile

Nachhaltig investieren, sicher profitieren

Ein Direktinvestment in Photovoltaik-Projekte bietet Unternehmern und Selbstständigen die Möglichkeit, gezielt in reale Sachwerte zu investieren und dabei erhebliche steuerliche Vorteile zu nutzen – insbesondere durch den Investitionsabzugsbetrag (IAB) und Sonderabschreibungen gemäß §7g EStG.

Wir vermitteln Ihnen ausgewählte Solaranlagen als eigenständige Investmentobjekte mit klarem Eigentum, planbaren Erträgen und einem wichtigen Beitrag zur Energiewende.

Optimale Steuerersparnisse

Die Investition in eine Photovoltaikanlage eröffnet attraktive steuerliche Möglichkeiten. Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) erlaubt eine Abschreibung von 50 % der Investitionskosten, während zusätzliche Steuererstattungen über Sonder-AfA in den kommenden Jahren weitere finanzielle Vorteile sichern. So profitieren Sie nachhaltig von Ihrer Investition.

Sichere Erträge

Eine Investition in eine zukunftssichere Sachwertanlage wie eine Photovoltaikanlage bietet Ihnen zuverlässige Erträge und stabile Renditen – mit einer 20-jährigen Einspeisevergütung, garantiert durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Home of Solar-Servicepaket

Von der Beratung und Projektierung über die Bauüberwachung bis zur Nachbetreuung – Home of Solar bietet ein umfassendes Rundum-sorglos-Paket. Wir übernehmen die Montage, Betriebsführung und Wartung Ihrer PV-Anlage und liefern Ihnen detaillierte Renditeberichte.

Optimale Steuerersparnisse

Die Investition in eine Photovoltaikanlage eröffnet attraktive steuerliche Möglichkeiten. Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) erlaubt eine Abschreibung von 50 % der Investitionskosten, während zusätzliche Steuererstattungen über Sonder-AfA in den kommenden Jahren weitere finanzielle Vorteile sichern. So profitieren Sie nachhaltig von Ihrer Investition.

Sichere Erträge

Eine Investition in eine zukunftssichere Sachwertanlage wie eine Photovoltaikanlage bietet Ihnen zuverlässige Erträge und stabile Renditen – mit einer 20-jährigen Einspeisevergütung, garantiert durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Home of Solar-Servicepaket

Von der Beratung und Projektierung über die Bauüberwachung bis zur Nachbetreuung – Home of Solar bietet ein umfassendes Rundum-sorglos-Paket. Wir übernehmen die Montage, Betriebsführung und Wartung Ihrer PV-Anlage und liefern Ihnen detaillierte Renditeberichte.

Steuersparmodell

Grüne Energie als effektives Steuersparmodell

Investieren Sie in Photovoltaikanlagen und profitieren Sie von 3 steuerlichen Vergünstigungen

Die Reduzierung der Steuerlast ist eine zentrale Herausforderung, mit der sich insbesondere Spitzenverdiener, Erben sowie Personen mit hohen Provisionen, Boni oder Abfindungen konfrontiert sehen – vor allem, wenn rückwirkende Steuervergünstigungen in Anspruch genommen werden sollen. 

Eine Investition in Photovoltaik ermöglicht nicht nur eine spürbare Senkung der Steuerlast, sondern auch eine sinnvolle Erweiterung Ihres Anlageportfolios durch nachhaltige und zukunftsorientierte Vermögenswerte.

Investitionsabzugsbetrag

Mit dem Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) können Sie bis zu 50 % der geplanten Investitionskosten bereits vor Anschaffung steuerlich geltend machen – im laufenden Jahr oder bis zu drei Jahre rückwirkend. Das senkt Ihre Steuerlast spürbar, auch bei einmaligen Einnahmen wie Boni, Abfindungen oder Sonderzahlungen.

Sonderabschreibung

Ergänzend zur regulären Abschreibung können Sie im Jahr der Anschaffung und in den vier Folgejahren zusätzlich bis zu 20 % der Investitionskosten steuerlich geltend machen. Diese Sonder-AfA lohnt sich besonders in einkommensstarken Jahren.

Lineare Abschreibung

Die restlichen Anschaffungskosten der PV-Anlage können über die technische Nutzungsdauer (meist 20 Jahre) jährlich mit 5 % abgeschrieben werden. Damit entsteht ein kontinuierlicher Steuervorteil über die gesamte Laufzeit.

Investitionsabzugsbetrag

Mit dem Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) können Sie bis zu 50 % der geplanten Investitionskosten bereits vor Anschaffung steuerlich geltend machen – im laufenden Jahr oder bis zu drei Jahre rückwirkend. Das senkt Ihre Steuerlast spürbar, auch bei einmaligen Einnahmen wie Boni, Abfindungen oder Sonderzahlungen.

Sonderabschreibung

Ergänzend zur regulären Abschreibung können Sie im Jahr der Anschaffung und in den vier Folgejahren zusätzlich bis zu 20 % der Investitionskosten steuerlich geltend machen. Diese Sonder-AfA lohnt sich besonders in einkommensstarken Jahren.

Lineare Abschreibung

Die restlichen Anschaffungskosten der PV-Anlage können über die technische Nutzungsdauer (meist 20 Jahre) jährlich mit 5 % abgeschrieben werden. Damit entsteht ein kontinuierlicher Steuervorteil über die gesamte Laufzeit.

Prozess

Ihr Weg zur nachhaltigen Rendite – in nur 4 Schritten

Füllen Sie unser kurzes Anfrageformular aus, um ein unverbindliches Erstgespräch zu vereinbaren. Gemeinsam prüfen wir, ob ein Investment in Photovoltaik oder Batteriespeicher zu Ihren Zielen passt. Idealerweise haben Sie Ihre steuerlichen Rahmenbedingungen vorab mit Ihrem Steuerberater besprochen.

Unser Investment Team meldet sich zeitnah bei Ihnen, um Ihre Anforderungen zu verstehen und die passende Investmentstruktur zu entwickeln. Ob Batteriespeicher oder Photovoltaik – wir beraten unabhängig und bedarfsorientiert, mit Fokus auf Wirtschaftlichkeit und steuerlicher Optimierung.

Unsere Experten übernehmen die vollständige Vorbereitung Ihrer Unterlagen, um die Antragstellung für Ihre Investition reibungslos abzuwickeln. Wenn Sie eine Finanzierung wünschen, unterstützt Sie unser Partnernetzwerk mit maßgeschneiderten Lösungen und umfassender Beratung.

Nach erfolgreichem Antrag erhalten Sie Zugang zu ausgewählten Projekten mit klarem Eigentumsnachweis. Auch nach der Investition bleiben wir an Ihrer Seite: Wir sorgen für professionelles Monitoring, Reporting und effiziente Betriebsführung, damit Ihre Anlage wirtschaftlich optimal arbeitet.

Kontakt

Jetzt unverbindlich beraten lassen

Sie interessieren sich für ein steueroptimiertes Investment in Photovoltaik? Dann lassen Sie sich jetzt unverbindlich und kostenfrei beraten.


    Ein Photovoltaik-Direktinvestment verbindet nachhaltige Rendite mit steuerlichen Vorteilen – eine smarte Lösung, um heute in die Energie von morgen zu investieren.

    FAQ

    Häufig gestellte Fragen

    Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt seit 2000 die Einspeisung, Abnahme und Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien ins öffentliche Netz. Der regionale Netzbetreiber übernimmt dabei den erzeugten Strom zur Deckung des lokalen Bedarfs. Eine Alternative zum staatlich geförderten EEG ist das Power Purchase Agreement (PPA), ein langfristiger Stromliefervertrag zwischen einem Stromproduzenten und einem Abnehmer, wie z.B. einem Industriebetrieb. Im PPA werden alle Konditionen, wie Liefermenge, Preise und Vertragsstrafen, festgelegt.

    Das EEG garantiert einen festen Preis für den gesamten über 20 Jahre produzierten Strom, wodurch der Gewinn aus einem Photovoltaik-Direktinvestment verlässlich kalkuliert werden kann. Für Anlagen bis 100 kWp gibt es eine feste Einspeisevergütung pro Kilowattstunde. Bei größeren Anlagen ab 100 kWp erfolgt die Vergütung über die Direktvermarktung nach dem Marktprämienmodell. Hierbei wird der Strom an der Börse verkauft, und der Erlös setzt sich aus dem Marktwert und einer zusätzlich gezahlten Marktprämie zusammen. Diese Regelung, seit 2016 verpflichtend, bietet Investoren garantierte Zusatzerlöse ohne finanzielles Risiko. Anlagen bis 100 kWp können optional weiterhin die feste Einspeisevergütung beziehen oder ihren Strom anteilig vermarkten.

    Die Mehrwertsteuer bei einem PV-Direktinvestment kann regelmäßig zurückgefordert werden, da Betreiber als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gelten und Umsatzsteuer auf Erträge abführen müssen. Die Rückzahlung erfolgt meist innerhalb weniger Wochen, kann aber je nach Finanzamt und vorhandener Umsatzsteuer-ID auch länger dauern. Eine sorgfältige Anmeldung und die Unterstützung durch einen Steuerberater werden empfohlen, um Verzögerungen zu vermeiden.

    Bei der wirtschaftlichen Analyse einer Eigenverbrauchsanlage im Vergleich zu einem PV-Direktinvestment ist die Renditequelle entscheidend. Eine Eigenverbrauchsanlage wird meist auf dem eigenen Wohnhaus installiert und erzielt Rendite durch die Einsparung von Netzstromkosten durch den Eigenverbrauch. Beim PV-Direktinvestment hingegen steht der Verkauf des erzeugten Stroms im Vordergrund. Dank der staatlichen Regulierung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) lässt sich der Ertrag beim Direktinvestment verlässlich kalkulieren, da der eingespeiste Strom zu einem festgelegten Tarif vergütet wird.

    Nach der Grundlaufzeit, beispielsweise von 20 Jahren, und zwei Verlängerungen um je 5 Jahre, stehen Ihnen folgende Optionen offen:

    1. Verlängerung der Pachtlaufzeit: Sie können eine weitere Verlängerung mit dem Verpächter vereinbaren, was realistisch ist, da der Verpächter hierdurch weiterhin Pachtzahlungen erhält und die Anlage in Betrieb bleibt.
    2. Übergabe an den Verpächter: Der Verpächter übernimmt die Anlage und zahlt eine geringe Entschädigung.
    3. Neuer Standort: Falls Sie eine neue Fläche haben, können die Module dort weiter genutzt werden. Die Kosten für die Demontage trägt der Besitzer, und der Abbau ist in der Regel kostengünstig, da die Verankerung oft auf dem Dach verbleibt.

    Das Entsorgen oder Belassen der Solaranlage auf Dächern sollte aus ökologischen und energiewirtschaftlichen Gründen vermieden werden. Falls eine Entsorgung erforderlich ist, empfiehlt sich Recycling, da Module zu 90 % recycelbar sind.

    Ja, Sie können Ihre Solaranlage jederzeit verkaufen, sei es an Familienangehörige oder an Dritte. Es gibt spezialisierte Anbieter für den Verkauf gebrauchter Photovoltaikanlagen, sodass Sie nicht selbst nach einem Käufer suchen müssen. Im Gegensatz zu Immobilien fallen keine zwingenden Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer oder Notargebühren an. Die Wertminderung liegt erfahrungsgemäß typischerweise bei etwa 5% pro Betriebsjahr.

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